Offener Brief
Sehr geehrter Herr Bundespräsident Köhler,
sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Merkel,
sehr geehrter Herr Ministerpräsident Oettinger,
wir teilen die Trauer und die Verzweiflung nach dem Verlust geliebter Kinder, Frauen und Männer, die noch überall gegenwärtig ist.
Wir die Unterzeichner haben den bewegenden Aufruf von fünf Familien, die alle geliebte Menschen verloren haben, gelesen. Der Schmerz der von der unfassbaren Tat betroffenen wird sie ein Leben lang begleiten. Die Tat ist unfassbar.
Die Betroffenen haben nun in ihrem Schmerz, in ihrer Hilflosigkeit und in ihrer Wut, beschlossen nicht untätig zu bleiben und sich mit einem offenen Brief an die Öffentlichkeit gewandt.
Der offene Brief drückt den Willen aus gesellschaftliche Veränderungen zu befördern, damit es kein zweites Winnenden mehr geben kann.
Den Unterzeichner dieses Briefes geht es um das gleiche Ziel, sie halten jedoch die Inhalte des Aufrufs der Eltern für in weiten Teilen ungeeignet und zu kurz gegriffen. Um einem „zweiten Winnenden „ entgegen zu wirken halten wir daher folgende Ansätze für diskussionswürdig
Schusswaffen und Sport
Wir wollen, dass der Zugang junger Menschen zu Waffen eingeschränkt wird. Die derzeitige gesetzliche Regelung ermöglicht die Ausbildung an einer großkalibrigen Pistole bereits ab dem 14. Lebensjahr. Bedenkt man, dass ein junger Mensch gerade in dieser Zeit durch die Pubertät mit sich selbst beschäftigt und häufig im Unreinen ist, so ist die Heraufsetzung der Altersgrenze auf 21 Jahre unerlässlich.
Grundsätzlich muss die Frage erlaubt sein, ob der Schießsport nicht gänzlich auf groß-kalibrige Waffen verzichten kann. Bis in die achtziger Jahre hinein genügten unseres Wissens nach den Sportschützen kleinkalibrige Waffen. Bis heute sind die olympischen Wettkämpfe und auch das so beliebte Biathlon auf Luftdruck- bzw. Kleinkaliberwaffen beschränkt.
Sollte aus Gründen, die wir nicht kennen, der Verzicht auf großkalibrige Waffen nicht möglich sein, so muss die Schusskapazität verringert werden. Bei der Jagd sind die Magazine der automatischen Waffen auf maximal 2 Schuss begrenzt. Warum nicht auch beim Sport?
Der Gesetzgeber hat die Vergabe von Waffenbesitzkarten und die daraus entstehenden Verpflichtungen, wie z. B. die Aufbewahrung von Waffen und Munition, vollständig geregelt.
Die zu erwartenden Strafen bei Verstoß gegen die entsprechenden Gesetze erfüllen aber nicht ihren Zweck. Eine Ordnungswidrigkeit wird eher wie ein Kavaliersdelikt betrachtet. Der Gesetzgeber muss Verstöße gegen das geltende Waffenrecht deutlicher und stärker ahnden.
Der Verstoß gegen waffenrechtliche Vorschriften muss den Entzug der jeweiligen Waffenbesitzberechtigungen wegen Unzuverlässigkeit nach sich ziehen.
Darüber hinaus fordern wir verschärften Vorgang gegen illegale Waffen, nach Schätzungen sind in Deutschland 20 (!) Mio. illegale Waffen im Umlauf, bei der Polizei und den Sicherheitskräften 750.000.