Uneingeschränkte Haftung für Forenbetreiber

  • Oder man verlegt das Forum in ein anderes Land. Das funktioniert mit den Websites der Nazi-Bagage auch schon 1A.


    Sprich die Endung lautet dann nicht mehr www.*.de sonder www.*.cz oder so.


    Fraglich ist ob das Sinn und Zweck der Sache ist !

  • Das nützt leider auch nichts. Wenn dann müsste die Domain von einem "Ausländer" beantragt werden und das Forum auf einem Server im Ausland gehostet werden usw. usw. usw. Aber die Sache ist schon voll zum kotzen.

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt erstmal ganz tief durchatmen... das ist ein NICHT (!) rechtskräftiges Urteil eines Landgerichts.


    Es gibt in Deutschland nicht sio etwas wie einen "Präzedenz" Fall, selbst wenn das Urteil rechtskräftig werden würde, würde das nichts,aber auch gar nichts bedeuten, da es keinerlei "Allgemeingültigkeit" besitzt. Also es bleibt egal wie alles beim alten (das wäre übrigens auch bei einer Klageabweisung - also wenn der Kläger mit seiner negativen FEststellungklage Erfolg gehabt hätte, genauso gewesen).


    Solange nicht der Gesetzgeber oder das BVerfG oder der BGH (hier nur einschränkend, da ernur gewisse Standsts festlegen kann) eindeutige Regeln schafft, ist alles mehr oder weniger offen.

  • [quote author=Lord_Asriel2000 link=topic=2379.msg38539#msg38539 date=1178528506]


    (...) wie einen "Präzedenz" Fall,(...)

    [/quote]


    Das erinnert mich an:


    Es gibt keinen Präzedenzfall für indigenen Widerstand nach einer Ichor-LQ-Detonation!!!! :happy025:

  • [quote author=hyrsch link=topic=2379.msg38590#msg38590 date=1178561280]
    [quote author=Lord_Asriel2000 link=topic=2379.msg38539#msg38539 date=1178528506]


    (...) wie einen "Präzedenz" Fall,(...)

    [/quote]


    Das erinnert mich an:


    Es gibt keinen Präzedenzfall für indigenen Widerstand nach einer Ichor-LQ-Detonation!!!! :happy025:
    [/quote]


    Duse spielen gerade die Scrin Kampagne, was ?


    :D